
Als vom Betreuungsgericht bestellter Betreuer unterstütze ich Betroffene und ihre Angehörigen mit rechtlicher Kompetenz, Erfahrung und echtem Verständnis für Ihre Situation.

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Rechtliche Betreuung ist eine gesetzlich geregelte Unterstützung für Erwachsene, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Ein Betreuer unterstützt bei finanziellen, rechtlichen und gesundheitlichen Fragen – stets im Interesse der betreuten Person.
Erwachsene, die wegen Krankheit, körperlicher oder geistiger Behinderung, Altersgründen oder Sucht ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr allein erledigen können. Die Betreuung kann vom Betroffenen selbst oder von Angehörigen beim Betreuungsgericht beantragt werden.
Nein – dieser Irrtum ist weit verbreitet. Die betreute Person bleibt vollständig geschäftsfähig und kann den Betreuer jederzeit ablehnen. Eine rechtliche Betreuung ist eine freiwillige Zusammenarbeit, die auf gegenseitigem Vertrauen basiert.
Bei ausreichendem privatem Vermögen übernimmt der Betroffene die Kosten selbst, ansonsten der Staat. Eine Kostenübernahme durch Angehörige ist ebenfalls möglich. Ich berate Sie gerne zu Ihren konkreten Möglichkeiten.
Ja. Die Wünsche des Betroffenen und seiner Angehörigen haben bei der Auswahl großes Gewicht. In der Regel folgt das Betreuungsgericht Ihrem Vorschlag. Werden Sie aktiv und wählen Sie, wer Sie begleiten soll.







